Taubentränke aus Keramik
Die Erfindung betrifft eine Taubentränke, gebildet aus einem Gefäß mit Bodenbereich, anschließender Seitenwandung und einem abnehmbar auf der Seitenwandung aufsetzbaren Deckel, wobei der Bodenbereich und die Seitenwandung ein napfförmiges Reservoir für Tränkwasser umgrenzen und die Seitenwand mit Tränköffnungen definierenden Durchbrechungen versehen ist.
Taubentränken der eingangs genannten Art sind bekannt und dienen dazu, Tauben z. B. in einem Taubenschlag mit Tränkwasser zu versorgen. Die hierfür verwendeten Gefäße halten zu diesem Zweck einen entsprechenden Tränkwasservorrat vor, der von den Tauben über die Tränköffnungen aufgenommen wird. Ist der Vorrat an Tränkwasser aufgebraucht, wird das Gefäß entsprechend neu befüllt, was im Hinblick auf die Vermeidung einer zu langen Standzeit des Tränkwassers auch wünschenswert ist. Allerdings ist diese begrenzte Bevorratung von Tränkwasser insoweit nachteilig, als sie eine stetige Beobachtung und bedarfsgerechte Nachfüllung des Tränkwasservorrats bedingt, was mit entsprechenden Kontrollaufwand verbunden ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Taubentränke der eingangs genannten Art vorzuschlagen, die automatisch und über einen längeren Zeitraum den Tauben frisches Tränkwasser zur Verfügung stellt, ohne dass es einer stetigen KontrOlle durch den Menschen bedarf. Diese Taubentränke soll darüber hinaus hohe Funktionssicherheit unabhängig von äußeren Witterungseinflüssen sicherstellen.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird erfindungsgemäß die Ausgestaltung einer Taubentränke mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 vorgeschlagen.
Vorteilhafte Ausgestaltung und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Die Erfindung schlägt vor, dass das Reservoir mit einer an eine Wasserversorgung anschließbaren Zuführleitung ausgebildet ist und der Zuführleitung ein Füllventil zum bedarfsweisen Öffnen und Schließen der Zuführleitungen in Abhängigkeit vom Tränkwasserstand im Reservoir zugeordnet ist. Auf diese Weise ist es möglich, die Taubentränke an einer geeigneten Wasserversorgung, beispielsweise eine Hauswasserleitung oder einen entsprechend großen Wassertank anzuschließen und den Füllstand innerhalb des Reservoirs zu überwachen, dergestalt, dass bei Unterschreiten einer vorbestimmbaren Minndestmenge an Tränkwasser im Reservoir die Zuführleitung geöffnet und entsprechend Tränkwasser nach- gefüllt wird, bis ein voreinstellbarer maximaler Tränkwasserpegel im Reservoir erreicht wird und die Zuführleitung mittels des Füllventils wieder geschlossen wird. Es ist offensichtlich, dass eine solche sich automatisch nachfüllende Taubentränke auch über längere Zeiträume ohne Wartung oder Kontrolle durch den Menschen eine ausreichende Tränkwasserversorgung von Tauben sicherstellt.
Nach einem Vorschlag der Erfindung wird das Füllventil mittels eines im Reservoir angeordneten Schwimmers geöffnet und geschlossen, wodurch eine besonders einfache und zuverlässige Funktion sichergestellt wird.
Um die Tränkwasserversorgung auch bei niedrigen Außentemperaturen sicherzustellen, wird nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung der Bodenbereich der erfindungsgemäßen Taubentränke mit einer thermostatgesteuerten elektrischen Widerstandsheizung für das Tränkwasser ausgebildet, wobei der Thermostat beispielsweise von einem die Lufttemperatur in der Umgebung der Taubentränke und/oder einem die Temperatur des Tränkwassers messenden Temperaturfühler angesteuert wird, so dass bei Unterschreiten eines vorbestimmbaren Grenzwertes die elektrische Widerstandsheizung einschaltbar bzw. bei Überschreiten auch ausschaltbar ist. Auf diese Weise kann auch bei besonders niedrigen Außentemperaturen z. B. im Winter ein Einfrieren des innerhalb der Taubentränke bereitgehaltenen Tränkwassers vermieden werden. Es versteht sich, dass zur weiteren Sicherstellung der Betriebssicherheit auch bei niedrigen Außentemperaturen die Zuführleitung und das Füllventil entsprechend frostsicher ausgeführt werden können, z. B. indem diese mit geeigneten wärmedämmenden bzw. kälteisolierenden Formteilen umgeben sind.
Der Bodenbereich und die Seitenwandung der erfindungsgemäßen Taubentränke können nach einen weiteren Vorschlag der Erfindung integral einstückig aus einem Keramikmaterial hergestellt werden. In diesem Falle bietet es sich an, im Bodenbereich rillenförmige Vertiefungen anzuordnen, in denen die elektrische Widerstandsheizung aufgenommen werden kann oder aber der Bodenbereich ist als Hohlkörper ausgebildet, in dessen Hohlraum die elektrische Widerstandsheizung angeordnet ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung erläutert.
Die einzige Figur zeigt eine global mit Bezugszeichen 1 bezeichnete Taubentränke, die aus einem Keramikgefäß einer Breite von z. B. 250 mm und einer Höhe von etwa 350 mm hergestellt ist. Die Taubentränke wird hierbei aus einem Gefäß, umfassend einen Bodenbereich 10 und eine Seitenwand 11 gebildet, die ein etwa napfförmiges Reservoir 100 für Tränkwasser umgrenzen, welches die Tauben durch die in der Seitenwandung 11 in Form von Durchbrechungen ausgebildeten Tränköffnungen 110 erreichen können. Überdies ist das Gefäß mit einem ebenfalls aus Keramik hergestellten abnehmbaren Deckel 12 versehen.
Das innerhalb des Gefäßes ausgebildete Reservoir 100 für Tränkwasser weist mit einem mit 101 angedeutetem maximalen Füllpegel auf, der sich unterhalb der Tränköffnungen 110 befindet.
Innerhalb der Taubentränke 1 ist ein mit einem wärmedämmenden Formkörper überzogenes Füllventil 13 angeordnet, welches über eine lösbare Verschraubung 133 an der Außenoberfläche der Seitenwandung 11 über eine Zuführleitung 132 mit einer Zuleitung 130 über ein Eckhähnchen 131 kommuniziert. Die Zuleitung 130 kann Bestandteil einer Hauswasserverrohrung sein oder aber zu einem geeigneten Vorratsgefäß, beispielsweise einem Regensammler führen . Sowohl die Zuleitung 130 als auch das Eckhähnchen 131 und die Zuführleitung 132 sind ebenfalls frostsicher mit einer entsprechenden Wärmedämmung versehen.
Andererseits wird das Füllventil13 in nicht näher dargestellter Weise von einem Schwimmer betätigt, der auf dem im Reservoir 100 befindlichen Tränkwasser aufschwimmt und so einjustiert ist, dass bei Unterschreiten eines Mindestniveaus an Tränkwasser das Füllventil 13 geöffnet wird und Tränkwasser über die Zuleitung 130 und die Zuführleitung 132 in das Reservoir 1 00 nachströmt, wobei der Schwimmer allmählich aufsteigt, bis der maximale Füllpegel 101 erreicht ist und das Füllventil13 wieder geschlossen wird . Es ist somit offensichtlich, dass eine automatische Nachfüllung des Reservoirs für Tränkwasser innerhalb der dargestellten Taubentränke 1 erfolgt. Der Schwimmer kann beispielsweise vertikal auf das Füllventil 13 aufgeschraubt sein.
Um die Betriebssicherheit auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen insbesondere bei Frost sicher zu stellen, ist darüber hinaus im Bodenbereich 10 der Taubentränke 1 z. B. in entsprechenden Vertiefungen des Keramikmaterials eine elektrische Widerstandsheizung 102 angeordnet, die beispielsweise von einem handelsüblichen Heizband gebildet wird, welches bei einer Heizbandlänge von einem Meter eine Leistung von beispielsweise 38 Watt aufweist. Mit einem derartigen Heizband ist es möglich, den Bodenbereich der Taubentränke 1 so zu beheizen, dass eine Frostsicherheit bis zu einer Umgebungstemperatur von -25°Celsius gewährleistet ist.
Die Ansteuerung des Heizbandes 102 erfolgt über einen Thermostaten 105, der über eine Zuleitung 106 an das Stromnetz angeschlossen ist und über einen Heizstromleiter 104 mit einer Steckver- bindung 103 an der Taubentränke die Heizenergie für die innerhalb des Bodenbereichs 10 angeordnete Widerstandsheizung 102 zur Verfügung stellt. Die Steuerung erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur, die mittels eines auf dem Umfang der Seitenwandung 11 aufgelegten Thermofühlers 107 über eine Messleitung 108 an den Thermostaten 105 übermittelt wird .
Bei der Steckverbindung 103 kann es sich beispielsweise um eine elektrische Kaltgeräteverbindung zwischen Heizband 102 und Zuleitung 106 handeln. Diese Steckverbindung 103 ermöglicht es, das Gefäß vom Deckel 12 zu trennen und spannungslos zu schalten und das Gefäß aus hygienischen Gründen bedarfsweise zu reinigen.
Die solchermaßen ausgestaltete Taubentränke ermöglicht eine auch über längere Zeiträume betriebssichere automatische Tränkwasserversorgung von Tauben, wobei das zur Verfügung gestellte Tränkwasser aufgrund der stetigen Nachfüllung aus dem Wasservorrat z. B. Hauswassernetz stets frisch ist und überdies bei entsprechend niedrigen Außentemperaturen eine automatische Beheizung erfolgt, um einem Einfrieren des Tränkwasservorrats vorzubeugen.
Schutzansprüche
1. Taubentränke (1), gebildet aus einem Gefäß mit
Bodenbereich (10) , anschießender Seitenwandung
(11) und einem abnehmbar auf der Seitenwandung
(11) aufsetzbaren Deckel (12) , wobei der Bodenbereich
(10) und die Seitenwandung (11) ein napfförmiges
Reservoir (100) für Tränkwasser umgrenzen und
die Seitenwandung (11) mitTränköffnungen (110) definierondon
Durchbrechungen versehen ist, dadurch
gekennzeichnet, dass das Reservoir (100) mit einer
an eine Wasserversorgung anschließbaren Zuführleitung
(132) ausgebildet ist und der Zuführleitung
(132) ein Füllventil (13) zum bedarfsweisen Öffnen
und Schließen der Zuführleitung (132) in Abhängigkeit
vom Tränkwasserstand in dem Reservoir zugeordnet
ist.
2. Taubentränke (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Füllventil (13) mittels eines
im Reservoir (100) angeordneten Schwimmers öffnen-
und schließbar ist.
3. Taubentränke (1) nach einem der Ansprüche
1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbereich
(10) mit einer thermostatgesteuerten elektrischen
Widerstandsheizung (102) für das Tränkwasser
ausgebildet ist.
4. Taubentränke (1) nach einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbe
reich (10) und die Seitenwandung (11) integral aus
einem Keramikmaterial hergestellt sind.
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