Raumluftqualität im Kabinenexpress der Brieftaube und die Taubentränke aus Steinkeramik

 

Prototyp

Messung der Atemluft

Bei der Messung der exspiratorischen Atemluftmenge (Ausatemluftmenge) einer Brieftaube hat sich herausgestellt, dass der Sauerstoffbedarf im Ruhezustand einer Brieftaube unerwartet hoch ausfällt und wesentlich höher ist, als nach den bisherigen Schätzungen angenommen wurde. Mit unserer patentierten Erfindung ist es nun erstmalig möglich die exspiratorische Atemluftmenge einer Brieftaube zu messen.

Oben: Der Prototyp

 

Patent

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat am 14.08.2003 Siegfried Grabenmeier das Patent Nr. 102 15 513 über "Verfahren und Vorrichtung zur Messung der Atemluft einer Brieftaube" erteilt. Das Patent wurde am 09.04.2002 angemeldet. Patentinhaber und Erfinder ist Siegfried Grabenmeier.

 

PrototypVorteile der Erfindung:

Bisher wird die Atemluft der Brieftaube über den Sauerstoffbedarf für die Oxidation von Nährstoffen im Organismus wie Eiweiß, Fett und Kohlenhydrate errechnet und daraus die benötigte Atemluft geschätzt, siehe Buch "Tauben halten" von Heinrich Mackrott, Ulmer Verlag 1997, S. 90. Jetzt kann man mit einem Meßvorgang die gesamt-exspiratorische Atemluft pro Zeiteinheit und Taube erfassen. Damit lässt sich individuell das Lungenvolumen einer Taube bestimmen und damit auch ihre Leistungsfähigkeit.

Oben: Zeichnung des Prototyps

 

Beschreibung des Patents:

  • [0001] Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Messen der exspiratorischen Atemluft-Menge einer Brieftaube. Bisher wurde die Atemluft der Brieftaube über den Sauerstoffbedarf für die Oxidation von Nährstoffen im Organismus (Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate) errechnet und daraus die benötigte Atemluft geschätzt, siehe Heinrich Mackrott, Ulmer Verlag 1997, S. 90.
  • [0002] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, möglichst genau die exspiratorische Atemluftmenge einer Brieftaube anzuzeigen.
  • [0003] Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
  • [0004] Die mit der Erfindung erreichten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass statt einer Vielzahl von physiologischen Lebensvorgängen und Funktionen im Taubenorganismus, Berechnungen und Schätzungen nunmehr mit einem Messvorgang die gesamt-exspiratorische-Atemluft in der Zeiteinheit erfasst und angezeigt werden kann.
  • [0005] Das neue Messverfahren erfasst die Gesamt-Atemarbeit und ermöglicht die exspiratorische Atemluft-Menge in der Zeiteinheit anzuzeigen.
  • [0006] Eine Vorrichtung zum Erfassen und Messen der exspiratorischen Atemluft-Menge einer Brieftaube zeichnet sich erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 2 aus.
  • [0007] Vorteilhafte Weiterbildungen der Vorrichtung sind den kennzeichnenden Merkmalen der Unteransprüche entnehmbar.
  • [0008] Das Anwendungsgebiet der Erfindung ist darin zu sehen, dass beispielsweise im Kabinenexpress von Brieftauben die Lüftungsanlage oder der Ventilator auf die eingesetzte Taubenzahl ausgelegt und eingestellt werden kann.
  • [0009] Auch das Raumvolumen der Taubenschläge kann auf die Besatzdichte der Tauben ausgelegt werden in Bezug darauf, ob der Frischluftanteil in der Zuluft erhöht werden muss oder zurückgefahren werden kann.
  • [0010] Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung in der einzigen Figur dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben.
  • [0011] Es handelt sich um eine pneumatische Atemluft-Messung bei der Brieftaube. Die Taube sitzt in einer Halterung 2 in einem Taubenkäfig 1. Das Schnabelstück 3 ist an der Kopfpartie zwischen Nasenhöhle und Augenhöhle der Taube luftdicht angebracht. Das Schnabelstück 3 ist über die Anschlussleitung 4 mit der pneumatischen Atemwegsvorrichtung verbunden und führt zu dem Messbeutel 13. In der Anschlussleitung 4 nachfolgend dem Schnabelstück 3 ist das Kreuzstück 5 angeordnet, das einerseits mit dem Rückschlagventil 6 und andererseits mit dem Rückschlagventil 7 verbunden ist. Das Rückschlagventil 6 ist für die Einatemluft, es ist auf, wenn die Taube einatmet und das Rückschlagventil 7 zu ist. Das Rückschlagventil 7 ist für die Ausatemluft (exspiratorische Atemluft). Es ist auf, wenn die Taube ausatmet und das Rückschlagventil 6 zu ist. Von dem Rückschlagventil 7 führt die Anschlussleitung weiter über den Anschluss 8 für das U-Rohr 17, über die lösbare Trennstelle 9, das Durchgangs-Absperrventil 10, das offen ist, zu dem Messbeutel 13. Der Messbeutel 13 kann 5 oder 10 l Volumeninhalt aufweisen. Der Messbeutel 13 ist in der Messbeutelhalterung 14 gelagert und weist eingangsseitig die Pressvorrichtung 11 aus dem Gewindestab, M16 mit Bohrung M8, und Metall-Pressscheiben mit Gummispreizring auf, sowie die Metallspannhülse 12. Am Kreuzstück 5 ist des weiteren das Absperrventil15 zu Testzwecken angeordnet, das bei Betrieb geschlossen ist. Das U-Rohr 17 ist mit einer Messskala versehen im Mlb-Bereich zur Überwa-chung des Betriebsdruckes beim Messvorgang an der Taube. Das U-Rohr 17 ist ebenfalls mit einem Absperrventil 16 zur Anschlussstelle 8 hin versehen, das bei Betrieb offen ist. Zu der Vorrichtung gehört des weiteren ein Thermometer 18 sowie ein Uhrenwerk 19 mit Start-Stop-Funktion.

 

Bezugszeichenliste:

  • (1) Taubenkäfig
  • (2) Taube in der Halterung
  • (3) Schnabelstück ist an der Kopfpartie zwischen Nasen- und Augenhöhle der Taube luftdicht angebracht
  • (4) Schnabelstück-Anschluss verbunden mit der pneumatischen Atemweg-Vorrichtung
  • (5) Kreuzstück
  • (6) Rückschlagventil auf, Taube atmet ein, Rückschlagventil 7 zu.
  • (7) Rückschlagventil auf, Taube atmet aus, Rückschlagventil 6 zu.
  • (8) Anschluss zum U-Rohr 17
  • (9) Lösbare Trennstelle
  • (10) Durchgangs-Absperrventil offen
  • (11) Pressvorrichtung: Gewindestab M16 mit Bohrung M8 Metall-Pressscheiben mit Gummi-Spreizring
  • (12) Metall-Spannhülse
  • (13) Messbeutel 5l oder 10l Volumeninhalt
  • (14) Messbeutel-Halterung
  • (15) Absperrventil zu Testzwecken geschlossen
  • (16) Absperrventil offen
  • (17) U-Rohr mit Messeinheit in Mlb-Bereich zur Überwachung des Betriebsdruckes beim Messvorgang der Taube
  • (18) Thermometer
  • (19) Start-Stopp-Uhrenwerk

 

Patentansprüche

  • 1. Verfahren zum Erfassen und Messen der exspiratorischen Atemluft-Menge einer Brieftaube, wobei die exspiratorische Atemluft über ein an der Kopfpartie der Brieftaube zwischen Nasenhöhle und Augenhöhle luftdicht angebrachtes Schnabelstück erfasst wird und einem mit dem Schnabelstück verbundenen Messbeutel zum Aufnehmen der exspiratorischen Atemluft zugeführt wird.
  • 2. Vorrichtung zum Erfassen und Messen der exspiratorischen Atemluft-Menge einer Brieftaube, umfassend ein an der Kopfpartie der Brieftaube zwischen Nasenhöhle und Augenhöhle luftdicht anbringbares Schnabelstück (3), einen mit dem Schnabelstück (3) über eine Anschlussleitung (4) verbundenen Messbeutel (13) zur Aufnahme der exspiratorischen Atemluft, ein in der Anschlussleitung (4) angeordnetes Kreuzstück (5), das einerseits mit einem Rückschlagventil (6) für die Einatemluft der Taube und andererseits mit einem Rückschlagventil (7) für die Ausatemluft (exspiratorische Atemluft) verbunden ist, wobei das Rück-schlagventil (7) für die exspiratorische Atemluft über die Anschlussleitung mit dem Messbeutel (13) verbunden ist, einen Anschluss (8) mit einem U-Rohr (17) mit einer Messskala zur Überwachung des Betriebsdruckes, welcher zwischen dem Rückschlagventil (7) und dem Messbeutel(13) vorgesehen ist.
  • 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Anschlussleitung zwischen Anschluss (8) und Messbeutel (13) eine lösbare Trennstelle (9) vorgesehen ist.
  • 4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Anschlussleitung zwischen Rückschlagventil (7) und Messbeutel (13) ein Durchgangs-Absperrventil(10) vorgesehen ist.
  • 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Halterung (14) für den Messbeutel(13) vorgesehen ist mit einer Pressvorrichtung (11) und einer Spannhülse (12) für den Messbeutel (13).
  • 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kreuzstück (5) mit einem Absperrventil (15) für Testzwecke verbunden ist.
  • 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Uhrwerk (19) mit Start-Stop-Funktion vorgesehen ist.

 

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