Raumluftqualität im Kabinenexpress der Brieftaube und die Taubentränke aus Steinkeramik

Prototyp

Lüftungseinrichtung

Aufgrund der neuen Erkenntnis, dass der Sauerstoffbedarf einer Brieftaube im Ruhezustand wesentlich höher liegt als bisher angenommen, hat sich die bisherige Versorgung der Brieftauben in Kabinenexpressen mit Frischluft / Sauerstoff als unzureichend erwiesen.

 

Oben: Kabinenexpress mit Lüftungseinrichtung

 

Um dem entgegenzuwirken haben wir eine Lüftungseinrichtung entwickelt, die sich der Besatzdichte in Kabinenexpressen anpasst und selbständig für ausreichend Sauerstoff sorgt. So erfassen Sensoren während des Transports das aktuelle Klima im Kabinenexpress und geben die Messwerte an ein Steuergerät weiter, welches für optimales Klima sorgt. So ist z.B. der CO2 Wert ein idealer Indikator dafür wie verbraucht die Raumluft ist und das Steuergerät entscheidet je nach CO2 Gehalt, ob der Frischluftanteil in der Zuluft erhöht werden muss oder zurückgefahren werden kann. Desweiteren werden alle Messwerte, auch während der Stillstandzeiten beim verschobenen Auflass am nächsten Tag, gespeichert und können vor Ort und auch zuhause am PC angesehen und ausgedruckt werden. So kommen die Tauben optimal versorgt am Zielort an und sind leistungsfähiger auf dem Heimflug.

 

Gebrauchsmusterschutz

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat am 18.06.2003 Siegfried Grabenmeier Gebrauchsmusterschutz für eine "Lüftungseinrichtung für Brieftauben" erteilt. Tag der Anmeldung war der 09.04.2003. Gebrauchstmusterinhaber ist Siegfried Grabenmeier.

 

Lüftungseinrichtung für Brieftauben


 

 

 

 

Die Neuerung bezieht sich auf eine Lüftungseinrichtung für die Zufuhr von Frischluft in einen Container enthaltend Brieftauben.
Unter Containern werden im Sinne der Neuerung Räume mit definiertem Volumen verstanden, in welchen Brieftauben befördert werden oder sich aufhalten, beispielsweise Reisetransporter (LKW), Kabinenexpress für Brieftauben oder Taubenschläge.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, die in Containern sich befindenden Brieftauben mit ausreichender Frischluft zu versorgen, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, das Krankwerden und Sterben zu vermeiden.
Hierfür ist es erforderlich, die von einer Brieftaube auch im Ruhezustand benötigte Atemluftmenge zu ermitteln.
Bisher wird die Atemluft der Brieftaube über den Sauerstoffbedarf für die Oxidation von Nährstoffen im Organismus, wie Eiweiß, Fett, und Kohlenhydrate errechnet und daraus die benötigte Atemluft geschätzt, siehe Buch "Tauben halten" von Heinrich Mackrott, Ulmer Verlag 1997, S. 90.
Es hat sich jedoch herausgestellt, daß diese geschätzten Atemluftmengen bzw. Sauerstoffmengen nicht ausreichen und bei vielen Kabinenexpressen Brieftauben in erschöpftem Zustand bis hin zum toten Vogel ankommen.

Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mit einer Lüftungseinrichtung für die Zufuhr von Frischluft in einen Container mit Brieftauben, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß eine Steuerungseinrichtung für die Steuerung der Menge der in den Container in der Zeiteinheit zuzuführenden Frischluft in Abhängigkeit von der Besatzdichte der Brieftauben und deren benötigter Frischluftmenge vorgesehen ist. Unter Besatzdichte ist hierbei das Raumvolumen je Brieftaube zu verstehen, das zur Verfügung steht, beispielsweise der Taubenschlag oder der Frachtraum eines Transporters. Um die ausreichende Frischluftzufuhr für die Brieftaube im Ruhezustand zu gewährleisten, wird erfindungsgemäß die Menge der in der Zeiteinheit zuzuführenden Frischluft in Abhängigkeit von der ermittelten exspiratorischen Atemluftmenge einer Brieftaube in der Zeiteinheit gesteuert oder aber in Abhängigkeit von dem ermittelten Kohlendioxydgehalt der exspiratorischen Atemluft einer Brieftaube in der Zeiteinheit. Aus diesem Grunde ist der Lüftungseinrichtung erfindungsgemäß eine Vorrichtung zum Erfassen und Messen der exspiratorischen Atemluftmenge einer Brieftaube zugeordnet, die sich dadurch auszeichnet, daß sie ein an der Kopfpartie der Brieftaube zwischen Nasenhöhle und Augenhöhle luftdicht anbringbares Schnabelstück umfaßt, sowie einen mit dem Schnabelstück über eine Anschlußleitung verbundenen Meßbeutel zur Aufnahme der exspiratorischen Atemluft, und ein in der Anschlußleitung angeordnetes Kreuzstück, daß einerseits mit einem Rückschlagventil für die Einatemluft der Brieftaube und andererseits mit einem Rückschlagventil für die Ausatemluft (exspiratorische Atemluft) verbunden ist, wobei das Rückschlagventil für die exspiratorische Atemluft über die Anschlußleitung mit dem Meßbeutel verbunden ist, und einen von der Anschlußleitung vor dem Meßbeutel abzweigenden Anschluß zu einem U-Rohr mit einer Meßskala zur Überwachung des Betriebsdruckes. Des weiteren ist es möglich, hierbei auch den Kohlendioxydgehalt der exspiratorischen Atemluft zu messen, so daß das Lüftungsgerät entsprechend der benötigten Menge an Frischluft steuerbar ist.

Bei der Messung der exspiratorischen Atemluftmenge einer Brieftaube hat sich herausgestellt, daß der Sauerstoffbedarf im Ruhezustand einer Brieftaube unerwartet hoch ausfällt und wesentlich höher ist, als nach den bisherigen Schätzungen angenommen. Hieraus erklärt sich auch die oftmals unzureichende Versorgung von Brieftauben in Kabinenexpressen mit Frischluft/Sauerstoff.
Die Erfindung löst diese Aufgabe des gesunden Transportes und der ausreichenden Versorgung von Brieftauben sowohl beim Transport als auch im Taubenschlag erstmalig durch Steuerung der Frischluftzufuhr in Abhängigkeit von der ermittelten exspiratorischen Atemluftmenge einer Brieftaube. Im Kabinenexpress kann somit die Lüftungsanlage, beispielsweise ein Ventilator auf die eingesetzte Taubenzahl ausgelegt und eingestellt werden und der Anteil der Frischluft in der Zuluft entsprechend erhöht oder erniedrigt werden. Das Raumvolumen der Taubenschläge ist auf die Besatzdichte der Tauben auszulegen und der Frischluftanteil kann entsprechend in der Zuluft eingestellt werden. Die Tauben erhalten ausreichend Sauerstoff während der langen Transporte und ihre Leistungsfähigkeit wird erhalten. Die in Verbindung mit der Steuerung vorgesehene Einrichtung zum Messen der exspiratorischen Atemluftmenge ermöglicht eine genaue Ermittlung derselben. Die Meßvorrichtung ermöglicht das Erfassen und Messen der exspiratorischen Atemluftmenge einer Brieftaube, wobei die exspiratorische Atemluft über ein an der Kopfpartie der Brieftaube zwischen Nasenhöhle und Augenhöhle luftdicht angebrachtes Schnabelstück erfaßt wird und einem mit dem Schnabelstück verbundenen Meßbeutel zum Aufnehmen der exspiratorischen Atemluft zugeführt wird.

Darüber hinaus wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, die Lüftungseinrichtung noch mit einer Heizeinrichtung zu versehen, so daß bei Zufuhr von Frischluft in den Container die jeweils benötigte Temperatur aufrechterhalten werden kann. Gemäß einem Vorschlag der Neuerung erfolgt dies in der Weise, daß eine Heizeinrichtung mit Meßeinrichtung für die Temperatur vorgesehen ist, dergestalt, daß die Temperatur im Container auf eine zwischen 14 bis 16°C liegende den Brieftauben angenehme Temperatur temperierbar ist.
In Containern oder Transportern, in welchen Brieftauben verschickt werden, ist es somit möglich, die erforderliche Frischluft sowie die erforderliche Temperatur optimal auf die eingesetzte Taubenzahl einzustellen. Als Lüftungseinrichtung kann ein Ventilator vorgesehen werden. Es ist auch möglich, ein Luftheizgerät mit einem Frischluftheizbetrieb vorzusehen. Die Lüftungseinrichtung wird an dem entsprechenden Container beispielsweise im oberen Bereich angebracht, so daß Frischlufteintritt von der Außenseite ermöglicht ist und Luftaustritt ebenfalls im oberen Bereich ermöglicht wird. Das Heizgerät kann in Verbindung mit dem Lüftungsgerät oder separat davon an dem Container angebracht werden. Innerhalb des Containers erfolgt eine Umluftverteilung in luftführenden Kanälen und Zwischenböden.

Die Lüftungseinrichtung kann in einer modulierenden Betriebsweise benutzt werden, wobei die Luftmenge je nach eingesetzter Taubenzahl und gemessenem Kohlendioxydgehalt bestimmt werden kann und entsprechend das Lüftungsgerät gesteuert wird. Es wurde beispielsweise ein Frischluftbedarf mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung von 14 m3/h für 500 Tauben ermittelt. Entsprechend kann der Container, in dem sich die Tauben befinden, für einen Transport, mit Frischluft während der Reisezeit in der erforderlichen Menge versorgt werden.

Auch für die Haltung der Brieftauben in einem Taubenschlag ist es erforderlich, diese ständig mit der ausreichenden Menge an Frischluft zu versorgen, um die Leistungsfähigkeit der Brieftaube zu erhalten. Auch hierfür ist in Verbindung mit der Lüftungseinrichtung die Ermittlung der exspiratorischen Atemluftmenge einer Brieftaube in der Zeiteinheit erforderlich, um hieraus den Frischluftbedarf zu bestimmen und entsprechend die Lüftungseinrichtung zu steuern/regeln.

 

Schutzansprüche

1. Lüftungseinrichtung für die Zufuhr von Frischluft in einen Container enthaltend Brieftauben, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuerungseinrichtung für die Steuerung der Menge der in den Container in der Zeiteinheit zuzuführenden Frischluft in Abhängigkeit von der Besatzdichte der Brieftauben und deren benötigter Frischluftmenge vorgesehen ist.
2. Lüftungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Menge der in der Zeiteinheit zuzuführenden Frischluft in Abhängigkeit von der ermittelten exspiratorischen Atemluftmenge einer Brieftaube in der Zeiteinheit steuerbar ist.
3. Lüftungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Menge der in der Zeiteinheit zuzuführenden Frischluft in Abhängigkeit von dem ermittelten Kohlendioxydgehalt der exspiratorischen Atemluft einer Brieftaube in der Zeiteinheit steuerbar ist.
4. Lüftungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Ventilator ausgebildet ist.
5. Lüftungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Heizeinrichtung mit Meßeinrichtung für die Temperatur vorgesehen ist, dergestalt, daß die Temperatur im Container auf eine zwischen 14 bis 16°C liegende den Brieftauben angenehme Temperatur temperierbar ist.
6. Lüftungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung zum Erfassen und Messen der exspiratorischen Atemluftmenge der Brieftaube vorgesehen ist, die ein an der Kopfpartie der Brieftaube zwischen Nasenhöhle und Augenhöhle luftdicht anbringbares Schnabelstück umfaßt, sowie einen mit dem Schnabelstück über eine Anschlußleitung verbundenen Meßbeutel zur Aufnahme der exspiratorischen Atemluft, und ein in der Anschlußleitung angeordnetes Kreuzstück, daß einerseits mit einem Rückschlagventil für die Einatemluft der Brieftaube und andererseits mit einem Rückschlagventil für die Ausatemluft (exspiratorische Atemluft) verbunden ist, wobei das Rückschlagventil für die exspiratorische Atemluft über die Anschlußleitung mit dem Meßbeutel verbunden ist, und einen von der Anschlußleitung vor dem Meßbeutel abzweigenden Anschluß zu einem U-Rohr mit einer Meßskala zur Überwachung des Betriebsdruckes aufweist.
7. Lüftungseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in der Anschlußleitung zwischen der Anschlußstelle für das U-Rohr und den Meßbeutel eine lösbare Trennstelle und ein Durchgangsabsperrventil angeordnet ist.
8. Lüftungseinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Halterung für den Meßbeutel vorgesehen ist, und eingangsseitig der Meßbeutel mit einer Preßvorrichtung und einer Spannhülse ausgestattet ist.
9. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kreuzstück mit einem Absperrventil für Testzwecke verbunden ist.
10. Lüftungseinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Uhrwerk mit Start-Stopp-Funktion vorgesehen ist.

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